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Gehalts- & Lohnabrechnungen in Frankfurt (Oder) erstellen lassen

 

Gehalts- & Lohnabrechnungen in Frankfurt (Oder) erstellen lassen

 

Möchten Sie Ihre Gehalts- und Lohnabrechnungen in Frankfurt (Oder) durch ein professionelles Steuerbüro anfertigen lassen? Die Steuerkanzlei Schmidt & Partner übernimmt diese und weitere Aufgaben gern für Sie und steht Ihnen in allen steuerlichen Belangen zuverlässig zur Seite.

Mit über 30 Jahren Erfahrung dürfen wir stolz von uns behaupten, zu den erfahrensten Steuerkanzleien in Frankfurt (Oder) und Umgebung zu gehören. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft, indem Sie sich für unsere Services entscheiden.

Wir erledigen für Sie:

  • Übernahme und Überwachung der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Fristgerechte Erstellung und Abgabe der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
  • Spezialabrechnungen Bau- und Stundenlohn bei Dachdeckern, Malern, Garten- und Landschaftsbau, Hoch- und Tiefbau
  • Begleitung bei Prüfungen des Finanzamtes, der Rententräger, Zoll usw.

Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Entgeltabrechnung: die Unterschiede

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Angestellten entweder einen variablen Lohn oder ein festes Gehalt zahlen.

Arbeitnehmer, die Lohn erhalten, werden nur für erbrachte Arbeitsstunden bezahlt, wohingegen das Gehalteine feste Summe bildet, die der Arbeitnehmer – unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit – jeden Monat von Ihnen als Entlohnung erhält.

Dementsprechend ergeben sich für die Begrifflichkeiten der Gehalts- und Lohnabrechnung zwei verschiedene Bedeutungen, wobei sie allgemeinhin oft synonym füreinander verwendet werden. Andere häufig verwendete Bezeichnungen lauten Monatsabrechnung und Entgeltabrechnung.

Letzterer Begriff umfasst im Grunde genommen alle der genannten Formen, sodass wir ihn im Folgenden entsprechend als Überbegriff handhaben werden.

Wofür werden Lohnabrechnungen in Frankfurt (Oder) benötigt?

Arbeitgeber sind laut § 108 GewO dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine ordentliche Entgeltabrechnung in Textform bereitzustellen. Ob die Abrechnung in Papierform oder auf elektronischem Wege ausgehändigt wird, ist dabei nebensächlich.

Die Entgeltabrechnung gibt Auskunft darüber, was ein Arbeitnehmer oder Angestellter am Ende des Monats im Unternehmen verdient hat und welche Leistungen dem zugrunde liegen.

Wofür werden Lohnabrechnungen in Frankfurt (Oder) benötigt?

Warum Sie Lohn- Gehaltsabrechnungen in Frankfurt (Oder) auslagern sollten

Wer Personal beschäftigt weiß, wie kompliziert diverse Personalangelegenheiten werden können. Angefangen bei der Auswahl qualifizierter Arbeitnehmer über die Lohn- und Gehaltsverhandlungen bis hin zum Austritt, müssen Sie als Unternehmer/in viele weitere Aspekte fernab des Alltagsgeschäfts managen.

Lagern Sie Abrechnungsformalitäten bis hin zum Jahresabschluss an eine professionelle Steuerkanzlei wie Schmidt & Partner aus, sodass Ihnen zusätzliches Kopfzerbrechen erspart bleibt.

Krankheitsfälle, Urlaub und sonstige Unterbrechungen

Naturgemäß kommt es auf Arbeitnehmerseite immer wieder zu Sachverhalten, die sich auf die Abrechnung auswirken können. Hier seien exemplarisch Krankheitsfälle, Urlaub oder sonstige Unterbrechungen des Arbeitsalltags genannt. Selbstverständlich wird all dies von uns berücksichtigt und bei der jeweiligen Lohn- oder Gehaltsabrechnung in Frankfurt (Oder) einkalkuliert.

Falls Sie eine Veränderung des Lohns oder Gehalts planen und diese vor der eigentlichen Umsetzung durchrechnen lassen möchten, erstellen wir für Sie gern entsprechende Probeabrechnungen. Diese bilden alles Wichtige wie korrekte Lohnabrechnungen beispielhaft ab und unterstützen Sie bei der endgültigen Entscheidungsfindung.

Bei der Übernahme und Überwachung von Löhnen und Gehältern wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. So werden dabei die unterschiedlichsten Aspekte des Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts berücksichtigt. Für Firmen in Gründung geben wir hier bereits bei unserer kompetenten Unternehmensberatung wichtige Impulse.

Korrekte Abrechnungen bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Unser Leistungsangebot setzt bereits beim Eintritt neuer Arbeitnehmer an: so übernehmen auf Wunsch auch die sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Beurteilung Ihrer Beschäftigten sowie die Anmeldung für Sie.

Im Rahmen unserer Services führen wir für Sie monatlich die Abrechnungen von Löhnen und Gehälterndurch. Dabei entscheiden Sie, ob die verschiedenen Beschäftigtengruppen zu unterschiedlichen Terminen abzurechnen sind. Während Gehaltsabrechnungen mit den Festbeträgen für gewöhnlich am Ende des Monats erfolgen, können Lohnabrechnungen auch zu Beginn des Folgemonats vorgenommen werden.

Sozialversicherungs- und Lohnsteueranmeldungen in Frankfurt an der Oder

Sozialversicherungs- und Lohnsteueranmeldungen in Frankfurt an der Oder

Mithilfe der Entgeltabrechnung wird nicht nur die Netto-Auszahlung für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer festgestellt. Auch die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Abzüge werden dabei ermittelt.

Wir übernehmen für Sie an dieser Stelle die Erstellung und Abgabe von Lohnsteueranmeldungen. Diese sind in der Regel monatlich fällig, es gibt aber auch Fälle mit vierteljährlicher oder gar jährlicher Abgabe.

Wir ermitteln die Lohnsteuer, überwachen die Fälligkeit der Abgabe und können Sie, sofern gewünscht, auch auf die Fälligkeit der jeweiligen Zahlung hinweisen.

Übrigens: bei der Lohnsteuer spielen nicht nur die reinen Löhne und Gehälter eine Rolle! Es können sich außerdem aus der Finanzbuchhaltung Lohnsteuerverpflichtungen ergeben, welche von uns ebenfalls überwacht und entsprechend angemeldet werden.

Spezialabrechnungen Bau- und Stundenlohn

Manche Branchen erfordern eine besondere Expertise. Im Bereich der Lohnbuchhaltung zählen zu solchen Spezialgebieten:

  • Spezialabrechnungen bei Dachdeckern
  • Spezialabrechnungen bei Malern
  • Spezialabrechnungen Garten- und Landschaftsbau sowie
  • Spezialabrechnungen Hoch- und Tiefbau.

Der Gesetzgeber hat ein besonderes Augenmerk auf verschiedene Branchen und die oben genannten gehören ebenfalls dazu. Es gilt, spezielle Meldepflichten und Abrechnungsmodalitäten einzuhalten.

An dieser Stelle seien zwei Beispiele dafür genannt: die Aufnahme einer Beschäftigung und die Zahlung von SFN-Zuschlägen.

Der erste Vorgang, löst in bestimmten Branchen – so auch im Baugewerbe – die Verpflichtung zur Abgabe der sogenannten Sofortmeldung aus.

Zahlungen von Zuschlägen für die Arbeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen sind steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders zu beurteilen, als der Grundlohn, sofern sie in einem bestimmten Umfang geleistet werden.

Sprechen Sie uns an, damit die nächste Prüfung durch die Finanzverwaltung, den Zoll und die Rentenversicherung reibungsfrei abläuft.

Sozialversicherungsabgaben im Blick

Neben der Finanzverwaltung erhalten die Träger der Sozialversicherung ihren Anteil. Hierzu gehören:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Umlagen und Beiträge zu Berufsgenossenschaften (Unfallversicherung)

Die Erstellung und Abgabe der Sozialversicherungsanmeldungen übernehmen wir vollumfänglich für Sie. Sollten die Sozialversicherungsbeiträge monatlich variieren, können wir die Beitragsnachweise für die betreffenden Krankenkassen schätzen.

Wie bei der Lohnsteuer, kann die Finanzbuchhaltung ebenfalls Einfluss auf die Abgaben zur Sozialversicherung nehmen. Auch dies behalten wir zuverlässig für Sie im Blick, sodass Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Begleitung von Frankfurter Unternehmen bei Behördenprüfungen

Bei Ihnen hat sich der Betriebsprüfer vom Finanzamt, der Rentenversicherung oder vom Zoll angemeldet? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, denn für uns gehören behördliche Prüfungen zum Alltag.

Wir unterstützen Sie professionell und zuverlässig bei einer Prüfung durch das Finanzamt – sei es eine Lohnsteueraußenprüfung oder eine umfassende Betriebsprüfung.

Während die Finanzverwaltung für gewöhnlich nur auf Verdacht hin bestimmte Sachverhalte in der Finanz- und Lohnbuchhaltung, der Steuerbilanz und den betrieblichen Steuererklärungen prüft, erfolgt die Prüfung durch den Rententräger (Deutsche Rentenversicherung) für jedes Unternehmen mindestens alle vier Jahre.

Durch letztgenanntes Prüfverfahren soll die Richtigkeit der Abrechnungen samt der Anmeldung von Beschäftigten und die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sichergestellt werden.

Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören im Übrigen nicht nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sondern zum Beispiel auch die Künstlersozialabgaben, die nicht nur von Unternehmen in Frankfurt (Oder), sondern in ganz Deutschland oft nur stiefmütterlich behandelt werden.

Obwohl bei einer Prüfung durch den Zoll normalerweise an Sachverhalte wie Einfuhren und Einfuhrabgaben gedacht wird, ist der Zoll darüber hinaus auch für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Deswegen werden seinerseits zum Beispiel die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, die Sofortmeldungen und die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft geprüft.

Wir wickeln für Sie den Schriftverkehr mit der jeweiligen Behörde im Voraus ab, vertreten Ihre Interessen im Verlauf der entsprechenden Prüfung und bei der Schlussbesprechung. Sollte nach einer Prüfung ein Rechtsbehelfsverfahren nötig werden, dann übernehmen wir für Sie die Führung des jeweiligen Einspruchs- beziehungsweise Widerspruchsverfahrens.

Für die genannten Prüfungen bieten wir Ihnen zudem an, sie in unseren Geschäftsräumen durchführen zu lassen. Auf diese Weise stehen wir der Prüferin/dem Prüfer jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Wer kann Lohnabrechnungen prüfen in Frankfurt (Oder)?

Auch als Privatperson aus Frankfurt (Oder) und Umgebung können Sie sich im vertraulichen Rahmen an uns wenden, wenn Sie Ihre Lohnabrechnung prüfen lassen möchten. Wir erkennen mögliche Ungereimtheiten sofort und klären Sie über alles Wichtige auf.

Gern beantworten wir Ihnen auch allgemeine Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie zur steuerlichen Beratung im persönlichen Gespräch. Zögern Sie bitte nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren.

Einige der meistgestellten Fragen zum Thema Lohnabrechnung in Frankfurt (Oder) möchten wir Ihnen gleich vorab beantworten.

Wie lange ist die Lohnabrechnung aufzubewahren?

Aufbewahrung durch den Arbeitgeber

Wie für alle anderen Buchungsbelege gilt auch für die Lohnabrechnung die reguläre Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für den Arbeitgeber, da diese Unterlagen für die Gewinnermittlung von Bedeutung sind.

Bedenken Sie: erst mit Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Lohnabrechnung ausgestellt wurde (ausschlaggebend ist das auf der Lohnabrechnung vermerkte Erstellungsdatum), beginnt die zehnjährige Frist zur Aufbewahrung.

Eine Ausnahme davon bilden die Unterlagen, die den Lohnsteuerabzug betreffen. Diese sind unter Umständen nur sechs Jahre lang aufzubewahren.

Aufbewahrung durch den Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer existiert keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Nichtsdestotrotz ist es als sehr sinnvoll zu erachten, wichtige Dokumente wie die Gehalts- und Lohnzettel gut wegzuheften, um diese gegebenenfalls direkt zur Hand zu haben, sollten sie einmal gebraucht werden. Sinnvoll kann dies zum Beispiel bei der Erstellung einer Steuererklärung sein.

Bei offenen Fragen und/oder Interesse an unserer fachkundigen Betreuung Ihrer Gehalts- und Lohnabrechnungen in Frankfurt Oder erreichen Sie uns ganz bequem per Telefon, Mail und Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!