Jetzt anrufen

Jahresabschluss in Frankfurt (Oder) erstellen lassen

Wenn Sie Ihren Jahresabschluss in Frankfurt (Oder) erstellen lassen möchten, ist die Kanzlei Schmidt & Partner Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort. Seit über 30 Jahren fertigen wir sorgfältig und zuverlässig Gewinnermittlungen und Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht für Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft an.

Folgende Punkte decken wir durch unser Leistungsspektrum am Standort Frankfurt (Oder) ab:

  • Erstellung der Gewinnermittlungen und Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht für
    • Gewerbetreibende
    • Freiberufler
    • Land- und Forstwirtschaft
  • Erstellung von Zwischenbilanzen, vorläufigen Kreditbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
  • Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Gewinnfeststellung, Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen etc.
  • v.m.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über alle wichtigen Punkte zum Thema Jahresabschluss in Frankfurt (Oder) informieren und alle häufig auftretenden Fragen beantworten.

Nutzen Sie auch die Chance, sich kostenfrei von uns beraten zu lassen – kontaktieren Sie uns hierfür ganz bequem per Telefon, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Kontaktformular.

Was ist der Jahresabschluss?

Wie sein Name bereits vermuten lässt, erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses immer zum Ende eines Geschäftsjahres. Dieses muss nicht zwangsweise dem Kalenderjahr entsprechen. Der Jahresabschluss ist für die Behörden als auch für Ihr Unternehmen selbst von großer Bedeutung. Warum das so ist, werden wir an entsprechender Stelle klären.

Zunächst einmal besteht jeder Jahresabschluss aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz. Je nach Größe und Art des Unternehmens können weitere Dokumente wie etwa ein Lagebericht im Anhang hinzukommen.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (kurz: GuV) wird der Erfolg oder Misserfolg eines Geschäftsjahrs abgebildet. Die GuV listet alle Aufwendungen und Erträge, wobei Posten wie Umsatzerlöse, Personalaufwand und Materialkosten sowie laufende Abschreibungen wohl als wichtigste zu nennen wären. 

Der Gewinn oder Verlust aus der GuV wird beim Jahresabschluss im Übrigen in die Bilanz übertragen, sodass es gut sein kann, dass sich dadurch die Mittel des Eigenkapitals im Unternehmen noch erhöhen.

Damit ein Jahresabschluss erstellt werden kann, wird die doppelte Buchführung und eine korrekte Finanzbuchhaltung vorausgesetzt. Sie liefert letztlich die Werte, die auch in der abschließenden Aufstellung Berücksichtigung finden.

Als professionelle Steuerkanzlei übernehmen wir auf Wunsch alle finanzbuchalterischen Aufgaben bis hin zur Anfertigung vom Jahresabschluss in Frankfurt (Oder) und Umgebung für Sie. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei von uns beraten und vereinbaren Sie noch heute Ihr Erstgespräch bei Schmidt & Partner.

Bilanz

Die Bilanz bildet die Basis für jeden Jahresabschluss. Sie führt alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens sowie das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten innerhalb einer Rechnungsperiode auf. Mit ihrer Hilfe kann sich intern und extern ein Eindruck davon verschafft werden, wie es um die gesamtwirtschaftliche Lage eines Unternehmens bestellt ist. 

Bilanz

Welchen Zweck erfüllt der Jahresabschluss für Frankfurter Unternehmen?

Der Jahresabschluss erfüllt grundsätzlich zweierlei Zweck. Einerseits benötigt ihn das Finanzamt als Grundlage für die Versteuerung, andererseits dient er der internen Auswertung von wichtigen Unternehmenskennzahlen und gibt eine zuverlässige Auskunft über die finanzielle Situation eines Betriebes.

Im Rahmen einer zielorientierten Unternehmensberatung können auch die Abschlüsse der Vorjahre herbeigezogen werden, sodass sich an den Zahlen ablesen lässt, ob eine bestimmte Strategie funktioniert und wie sich die Lage des Unternehmens im jeweiligen Zeitraum entwickelt hat.

Wer ist in Frankfurt (Oder) zum Jahresabschluss verpflichtet?

Der Jahresabschluss ist – wie die doppelte Buchführung – für die meisten Unternehmen in Frankfurt (Oder) verpflichtend und durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die folgenden Unternehmensformen mit einer Eintragung ins Handelsregister müssen auf jeden Fall einen Jahresabschluss machen:

  • Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)
  • Die meisten Personengesellschaften (KG, OHG)
  • Gewerbetreibende mit einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Gewinn in Höhe von 60.000 Euro und mehr in zwei Jahren in Folge

Ausgenommen von der Pflicht zur Anfertigung eines Jahresabschlusses sind Freiberufler und Selbstständige, welche die oben genannten Umsatz- bzw. Gewinngrenzen nicht überschreiten. Die Grenzwerte werden für gewöhnlich alle paar Jahre an die bundesweite wirtschaftliche Lage angepasst.

Offenlegungspflicht

Des Weiteren ist jeder kaufmännisch geführte Betrieb zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet. Dabei bestimmt seine jeweilige Größenklasse, welche Daten gemäß des HGB im elektronischen Bundesanzeiger, dem digitalen Unternehmensregister, veröffentlicht werden müssen.

Gern beraten wir Sie ausführlich zum Thema Jahresbericht und Offenlegungspflicht. Kontaktieren Sie uns hierfür ganz unverbindlich in unserem Steuerbüro in Frankfurt (Oder), sodass wir im persönlichen Gespräch mit Ihnen alles Weitere erarbeiten können.

Sicher fragen Sie sich, inwiefern Ihr Unternehmen von der Offenlegung aller Zahlen profitieren kann. Immerhin wird auf diese Weise auch der Konkurrenz ein Einblick in die finanzielle Situation Ihres Unternehmens ermöglicht.

Doch tatsächlich dient die transparente Handhabe vor allem der Sicherheit Ihrer Stakeholder wie Geschäftspartner und Anteilseigner. Durch die Veröffentlichung des Jahresberichts können diese bei Bedarf eine Jahresabschlussanalyse durchführen und jederzeit alle wichtigen Betriebszahlen einsehen.

Abgesehen davon muss sich an die klaren gesetzlichen Vorgaben gehalten werden, die für bestimmte Unternehmensformen existieren. Bei Unklarheiten diesbezüglich zögern Sie bitte nicht, sich unseren fachmännischen Rat einzuholen!

Bei unvollständiger oder nicht erfolgter Einreichung der geforderten Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger wird eine Meldung an das Bundesamt für Justiz erstellt. In diesem Fall erwartet Sie als Geschäftsführer ein Ordnungsgeldverfahren (siehe § 335 HGB).

Möchten Sie der sogenannten Androhungsverfügung im Vornhinein aus dem Weg gehen, lassen Sie Ihre Jahresabschlüsse fristgerecht und zuverlässig durch uns erstellen, sodass Sie sich guten Gewissens wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wer muss den Jahresabschluss unterschreiben?

Auch wenn Sie Ihre Jahresabschlüsse extern durch professionelle Steuerberater wie Schmidt & Partner erstellen lassen, müssen diese gemäß § 245 Satz 2 HGB nach ihrer verbindlichen Feststellung von allen persönlich haftenden Gesellschaftern des Unternehmens unterzeichnet werden.

Persönliche haftende Gesellschafter, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, müssen ebenfalls unterschreiben. In einer OHG sind damit alle Gesellschafter unterzeichnungspflichtig. Selbiges gilt für die Komplementäre einer KG.


Jahresabschluss

Abschlussprüfung

Wie bereits erwähnt, ist die jeweilige Größenklasse Ihres Unternehmens ausschlaggebend dafür, welche Daten zur Veröffentlichung des Abschlusses im Handels- und Unternehmensregister anzugeben sind.

Anders als bei sogenannten Kleinst-Gesellschaften, müssen beispielsweise mittlere und größere GmbHs über die Gesellschafterversammlung einen Abschlussprüfer bestellen. Dieser prüft den vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit (§§ 316 ff. HGB). Treten darin keine Unregelmäßigkeiten auf, bescheinigt er durch einen Bestätigungsvermerk die Korrektheit des Abschlusses (§ 322 Abs. 1 HGB).

Vor der Ausfertigung des Bestätigungsvermerks ist dem Abschlussprüfer durch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens eine Vollständigkeitserklärung auszuhändigen. Sie ist als Versicherung des geprüften Unternehmens gegenüber dem Prüfer zu verstehen, dass sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss aufgeführt und alle nötigen Nachweise vollständig übergeben worden.

In vereinzelten Fällen kann auch eine freiwillige Abschlussprüfung des Jahresabschlusses sinnvoll sein. Gern stehen wir Ihnen mit unserem fachkundigen Rat zur Seite, sollten sie beispielsweise Geschäftsanteile ordnungsgemäß veräußern wollen.

Wie teuer ist ein Jahresabschluss in Frankfurt (Oder)?

Immer wieder erreicht uns die Frage, welche Kosten von uns für einen Jahresabschluss in Frankfurt (Oder) erhoben werden. Darauf können wir jedoch keine pauschale Antwort geben, da die Kosten für die Anfertigung von verschiedenen Faktoren, so etwa der Unternehmensgröße und dem jährlichen Umsatz abhängig sind.

Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot. Sie erreichen uns am besten per Telefon, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Kontaktformular. Informationen zu weiteren Leistungen wie dem Erstellen der privaten Steuererklärung oder die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Frankfurt (Oder) finden Sie auf unseren anderen Unterseiten.

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren persönlichen Besuch in unserer Steuerkanzlei!